First page Back Continue Last page Overview Graphics

Anforderungsermittlung


Notes:

In der Anforderungsermittlung (requirements engineering, RE) werden die spezifischen Anforderungen an das Sytem ermittelt und in der Anforderungsspezifikation (auch Pflichtenheft, Lastenheft, Produktdefinition o.ä., die Literatur ist hier nicht ganz scharf) festgeschrieben. Dieses Dokument beschreibt so ausführlich und exakt wie möglich, aber in Benutzersprache, was das System leisten soll. Das „wie“ ist noch kein Thema, sondern wird erst in den späteren Entwurfsphasen behandelt.
Die Anforderungen werden zumeist durch informelle Gespräche mit den Benutzern, und Anwendungsexperten ermittelt. Zumal die insgesamt involvierten Personengruppen (Stakeholder), die ja auch Teammitglieder des Systemerstellers umfassen (Projektleiter, Analytiker, Entwickler, Tester), völlig unterschiedliche Hintergründe und Erfahrungen aufweisen ist kommt der sozialen Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligten in dieser Phase besondere Bedeutung zu.
Die Anforderungen – die der IEEE Standard 830 in funktionale und nicht funktionale unterscheidet – stammen aus dem Anwendungsbereich und werden aus den dort herrschenden Arbeitsprozessen und relevanten technischen Nebenbedingungen abgeleitet. Aus vorerst häufig vagen Vorstellungen und Wünschen entwickeln sich erst allmählich konkrete Vorgaben, die wieder und wieder verfeinert und gemeinsam validiert werden können.
Funktionale Anforderungen haben unmittelbar mit der Funktionalität der Software zu tun, also z.B: geforderte Funktionen oder Eigenschaften oder externe Schnittstellen
Nichtfunktionale Anforderungen haben mit dem Umfeld der Software zu tun, also z.B. technisch: Performanz, Lastverhalten oder aus Qualitätssicht: Nutzbarkeit, Zuverlässigkeit etc.
Die Endabnahme der Software erfolgt auf Basis der Anforderungsspezifikation.